Neues Kraftwerk für Ensdorf

 

 
 

   Das Eckpunktepapier von 1996

 

 

Vereinbarung über die Eckpunkte eines gemeinsamen Konzeptes

 

 für eine Neugestaltung des saarländischen Kraftwerksparks

 

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    0.    Ausgangsituation

 

Aus den in intensiverer Form seit März 1995 zwischen

 

- der saarländischen Landesregierung/Ministerium für Umwelt, Energie und Verkehr,

 

- der RWE Energie AG,

 

- der Saarbergwerke AG,

 

- der Saarstahl AG i. K.,

 

- der Stadtwerke Saarbrücken AG sowie

 

- der Vereinigte Saar-Elektrizitäts-AG

 

geführten Diskussionen über eine Modernisierung und Umstruktuierung des saarländi-

 

schen Kraftwerksparks hat sich das nachstehend festgehaltene Konzept herauskristallisiert,

 

das in seinen Grundelementen von allen Beteiligten für zielführend erachtet wird. Es bildet

 

die Basis für die anstehenden Entscheidungen zur zügigen Umsetzung (in Abstimmung mit

 

den jeweiligen Aufsichtsgremien).

 

 

 

Vor dem Hintergrund der gegenwärtigen Stromabsatzsituation und der mittel- und langfri-

 

stig zu erwartenden Absatzperspektiven ist allen Beteiligten bewußt, daß Kaspazitätsanpas-

 

sungen vorgenommen werden müssen, von denen auch das Saarland betroffen ist.

 

 

 

Dafür kommen vorrangig ältere Kraftwerke in Frage.

 

 

 

- deren vergleichweise hoher spezifischer Priemärenergiebedarf zu Nachteilen im Markt

 

   führt,

 

- die trotz Nachrüstung mit Entschwefelungs- und Entstickungsanlagen wegen ihrer ge-

 

   ringen Wirkungsgrade unter Umweltgesichtspunkten politisch zunehmend in Frage

 

   gestellt werden und

 

- die unter Berücksichtigung ihrer technisch-wirtschaftlichen Lebensdauererwartung

 

   mittelfristig ohnehin stillgelegt werden müßten.

 

 

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Hinzu kommt, daß inzwischen die GuD-Kraftwerkstechnik zu voller Marktreife entwickelt ist

 

und in Verbindung mit den zur Zeit niedrigen Erdgaspreisen Industriebetriebe mit entspre-

 

chendem Wärmebedarf dazu veranlaßt, Erdgas-GuD-Kombikraftwerke zu planen, zu bauen

 

und zu betreiben. Die gekoppelte Stromerzeugung dieser Kraftwerke verdrängt - wegen der

 

hohen Stromkennziffern in zunehmendem Maße - die Stromerzeugung in Kraftwerken der

 

öffentlichen Versorgung, wodurch das Problem der Kapazitätsanpassung verschärft wird.

 

 

 

Die Änderung des bisherigen Energierechtsrahmens sowohl auf nationaler als auch auf

 

europäischer Ebene, die als ein wesentliches Element die Einführung des Wettbewerbs auf

 

dem Gebiet der Erzeugung elektrischer Energie vorsieht, wird diese Tendenz zukünftig

 

noch verstärken.

 

 

 

Die aufgezeigte Problematik und die zu deren Lösung erforderlichen Entscheidungen sind

 

von besonderer Bedeutung für den Wirtschaftsstandort Saarland und haben wegen ihrer

 

Auswirkungen auf den Absatz des saarländischen Steinkohlebergbaus und den Arbeits-

 

markt große politische Relevanz.

 

 

 

Deshalb liegt es im Interesse des Saarlands, möglichst bald den Ersatz alter Steinkohle-

 

Kraftwerksleistung durch solche modernster Kraftwerkstechnologie auf Basis Steinkohle mit

 

einem bis zu 50% besseren Wirkungsgrad in die Wege zu leiten. Damit wird gleichzeitig

 

ein Zeichen für eine Perspektive des Saarbergbaus gesetzt und die langfristige Sicherung

 

von Arbeitsplätzen ermöglicht.

 

 

 

Die beteiligten saarländischen Unternehmen sowie die saarländische Landesregierung

 

werden deshalb tatkräftig an der Modernisierung und Unstruktuierung des saarländischen

 

Kraftwerksparks im Rahmen des nachstehend festgehaltenen Konzeptes mitwirken.

 

 

 

1.  Umgestaltung des saarländischen Kraftwerksparks

 

 

 

Zur Realisierung des neuen Konzeptes soll von RWE Energie neue Leistung in der Grö-

 

ßenordnung von 500 MW in modernster Kraftwerkstechnologie und mit der Möglichkeit zur

 

Wärmeauskopplung auf dem Standort Ensdorf errichtet und von den jeweiligen Eigentü-

 

mern ca. 900 MW alte Steinkohle-Kraftwerksleistung mit zeitlichem Vorlauf zum Neubau

 

eines 500 MW Steinkohleblockes so stillgelegt werden, daß die Wirtschaftlichkeit des Kon-

 

zeptes für RWE Energie gewährleistet ist. Bei gegebener Wettbewerbsfähigkeit soll Saar-

 

berg an der Planung und am Bau des neuen Kraftwerks mitwirken.

 

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Unter Berücksichtigung ihres Alters und ihrer Wirtschaftlichkeit sowie der Standortbedin-

 

gungen setzt sich die stillzulegende Leistung aus folgenden Kraftwerksblöcken zusammen:

 

 

 

-  Wehrden                                 110 MWbr                      99 MWn

 

-  Fenne III                                163 MWbr                    147 MWn

 

-  Weiher II Block 1                  150 MWbr                    135 MWn

 

-  Weiher II Block 2                  150 MWbr                    135 MWn

 

-  Ensdorf Block 1                     116 MWbr                    100 MWn

 

-  Ensdorf Block 3                     300 MWbr                    275 MWn

 

Summe                                       989 MWbr                    891 MWn

 

 

 

Diese werden entsprechend dem nachfolgenden Zeitplan stillgelegt:

 

 

 

- Fenne III:                       RWE Energie hat mit Schreiben vom 29. Juni 1995 gegenüber

 

                                          den Saarbergwerken erklärt, die Option auf die weitere Ver-

 

                                          pflichtung der Leistung aus dem Kraftwerk Fenne III über den

 

                                          30. Juni 1996 hinaus nicht auszuüben. Dementsprechend sind

 

                                          die Stromlieferungen inzwischen beendet. Die Saarbergwerke

 

                                          werden den Block stillegen.

 

 

 

- Wehrden:                        Das Kraftwerk Wehrden wird nicht mit einer DENOX-Anlage

 

                                           nachgerüstet und spätestens zum 01.07.1998 stillgelegt.

 

 

 

- Weiher II 1 u. 2:             Hinsichtlich der Blöcke 1 und 2 hat RWE Energie mit Schreiben

 

                                           vom 29. Juni 1995 gegenüber den Saarbergwerken die Bereit-

 

                                           schaft erklärt, diese Leistungen für die im Rahmen der Gesamt-

 

                                           konzeption für den Weiterbetrieb von Steinkohleleistungen an

 

                                           der Saar noch zu vereinbarende Restlaufzeit - längstens jedoch

 

                                           bis zum 30. Juni 2000 - weiter zu kontrahieren. Die Saarberg-

 

                                           werke werden die Blöcke dementsprechend stillegen.

 

 

 

- Ensdorf 1 u. 3:                 Stillegung erfolgt spätestens bei Inbetriebnahme des neuen 500

 

                                           MW-Blockes in Ensdorf.

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RWE Energie verpflichtet sich vorbehaltlich der Zustimmung ihrer Aufsichtsgremien und

 

des rechtzeitigen und unanfechtbaren Vorliegens aller zum Bau und Betrieb des Kraftwer-

 

kes notwendigen Genehmigungen, am Standort Ensdorf einen neuen 500 MW-Steinkoh-

 

leblock bis spätestens 31.12.2004 in Betrieb zu nehmen.

 

 

 

Die gegenüber der Inbetriebnahme des neuen Blockes teilweise vorgezogene Stillegung

 

der o. g. alten Kraftwerksleistung ist eine Grundvoraussetzung für die wirtschaftliche Reali-

 

sierbarkeit des neuen Blockes (s. Ziffer 1.).

 

 

 

Dieses stufenweise Vorgehen bezieht die Netzgesichtpunkte ein, ermöglicht eine sozial-

 

verträgliche Anpassung des Personalstandes an die neuen Erfordernisse und gewährleistet

 

auch einen möglichst unproblematischen Übergang von ca. 900 MW Altleistung auf ca.

 

500 MW Neuleistung.

 

 

 

2.  Zukünftige Steinkohlelieferungen der Saarbergwerke

 

 

 

Angesichts der - wie vorstehend dargelegt - zu erwartenden, nur noch begrenzten Nut-

 

zungsmöglichkeiten für alte Kraftwerkleistung schwindet für die Saarbergwerke die Mög-

 

lichkeit des Steinkohleabsatzes an diese Kraftwerke. Eine längerfristige Perspektive für

 

Steinkohlelieferungen ist daher an den Bau neuer, moderner Kraftwerksleistung im Saar-

 

land und wettbewerbsfähige Preisstellung für die Steinkohle gebunden.

 

 

 

3.  Beteiligung der Saar-Partner an dem neuen Block

 

 

 

VSE wird sich mit einem Anteil von mindestens 100 MW an dem neuen Block beteiligen

 

bzw. in der entsprechenden Höhe (ungesichert) - zusätzlich zu den bestehenden Bezügen -

 

Strom von RWE Energie beziehen. Den Preisen dieses Bezuges liegen die Erzeugungs-

 

kosten des neuen Blockes zugrunde.

 

 

 

RWE Energie ist grundsätzlich offen für eine Beteiligung der Saarbergwerke und der

 

Stadtwerke Saarbrücken an dem Block ab Inbetriebnahme.

 

 

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 4.  Ersatzstromlieferung der RWE Energie; Konvertergas
RWE Energie hat VSE mit Schreiben vom 17.01.1995 und 30.04.1996 für den Fall der
vorzeitigen Stillegung des Kraftwerks Wehrden eine Ersatzstromlieferung angeboten, auf
deren Basis die VSE ihrerseits den beiden Mitgesellschaftern Stadtwerke Saarbrücken AG
und Saarstahl AG entsprechende Angebote unterbreitet hat. Sollte sich die Stillegung des
Kraftwerks Wehrden und damit der Beginn der Ersatzstromlieferung durch RWE Energie
 über den in Ziffer 1. genannten spätesten Zeitpunkt 01.07.1998 hinaus verzögern, erhöht
sich der Leistungspreis Po der vorgenannten Ersatzstromlieferung für jeden vollen über den
01.07.1998 hinausgehenden Monat um 2,50 DM/kW und Jahr, maximal um 10 DM/kW und
Jahr. VSE bzw. Stadtwerke Saarbrücken und Saarstahl werden diese Angebote
annehmen.
Nach Stillegung des Kraftwerkes Wehrden wird der Ersatz des im Produktionsprozess des
Werkes Völklingen der Saarstahl AG anfallenden überschüssigen Konvertergases in den
Saarberg-Kraftwerken am Standort Fenne erfolgen. Investitionen und Betriebskosten der
Anlagen zum Transport des Gases übernehmen die saarländischen Partner.
Zwischen den Gesellschaftern der Kraftwerk Wehrden und RWE Energie besteht grund-
sätzliches Einvernehmen darüber, daß die von Saarstahl und den Stadtwerken Saarbrücken
bis zum Jahr 2000 für den Einsatz im Kraftwerk Wehrden kontrahierten Kohlemengen
ab dem Zeitpunkt der Stillegung des Kraftwerks von RWE Energie für den Einsatz im Rah-
men der Ersatzstromlieferung übernommen werden.
RWE Energie übernimmt nach dem bereits vorverabredeten Modell den aus dem Konver-
tergas erzeugten Strom im Rahmen ihrer Bezüge von Saarberg.
 5.  Sozialverträglicher Personalabbau
Der Betrieb von knapp 700 MWn der in Ziffer 1. genannten alten Kraftwerksleistung hängt
unmittelbar vom Strombezug durch RWE Energie ab. Deren aufgrund der v.g. Marktsitua-
tion erzwungene Stillegung schließt auch den Block 3 in Ensdorf ein. Wegen der vorliegen-
den Standortgegebenheiten ist ein alleiniger Weiterbetrieb des dortigen Blockes 1 nicht
wirtschaftlich. Wenn darüber hinaus auch der Block Wehrden wegen der eingangs darge-
legten Problematik nur noch mit einer begrenzten Nutzungsmöglichkeit rechnen kann, muß
davon ausgegangen werden, daß die gesamte in Ziffer 1. aufgeführte Kraftwerksleistung
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damit auch alle zugehörigen Arbeitsplätze bei den an den in Ziffer 1. genannten Kraft-
werken beteiligten Gesellschaften betroffen sind.
Langfristig sichere neue Arbeitsplätze entstehen dagegen durch den Bau der neuen Stein-
kohle-Kraftwerksleistung im Saarland. Dabei würde auch ein größerer Block als der ge-
plante 500 MW-Block keine höhere Zahl an Arbeitsplätzen sichern.
Bei der notwendigen Anpassung von Kraftwerkspersonal könnte im Sinne einer sozialver-
träglichen Lösung für alle Betroffenen z.B. so vorgegangen werden, daß bei gleicher Quali-
fikation der jüngere Mitarbeiter - unabhängig vom derzeitigen Arbeitgeber - anstelle eines
älteren Mitarbeiters weiterhin beschäftigt wird, sofern es nicht zu Lasten der Wirtschaftlich-
keit des Kraftwerkskonzeptes-Saar geht.
6.  Zukünftige Nutzung des Standortes Wehrden
Nach Verwirklichung des in dieser Vereinbarung festgehaltenen Konzeptes wird nur auf
dem Standort Wehrden die Stromerzeugung gänzlich eingestellt. Gleichwohl soll dieser
Standort für Möglichkeiten der Erzeugung elektrischer Energie erhalten werden.
Besonders erstrebenswert erscheint die Errichtung eines sog. "Energie-Technologiezen-
trums" auf dem Standort Wehrden, in welchem verschiedenste neue Technologien - ggf. im
Rahmen von Forschungs- und Demonstrationsobjekten - bevorzugt im regenertiven Be-
reich zur Erzeugung elektrischer Energie entwickelt, geplant und ggf. im Rahmen kleinerer
Versuchsanlagen auch verwirklicht werden können.
7.  Steinkohle-Kraftwerksblock Bexbach II
Der geplante 750 MW-Kraftwerksblock Bexbach II ist alleinige Option der Saarbergwerke.
Er wird nur errichtet werden, wenn ein entsprechender Bedarf an elektrischer Leistung
langfristig gegeben ist, also auch Abnehmer für die Energie aus diesem Block gefunden
werden.
RWE Energie hat definitiv erklärt, keinen Bedarf für Leistung aus diesem Block zu haben
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8.  Gesellschaftsrechtliche Struktur

 

Die Beteiligten RWE Energie AG, Saarbergwerke AG, Vereinigte Saar-Elektrizitäts-AG und

 

Stadtwerke Saarbrücken AG sind sich einig, zwei Arbeitskreise zu gründen, die Vorschläge

 

zu den Möglichkeiten ausarbeiten, die gesellschaftsrechtliche Struktur der Kraftwerksland-

 

schaft im Saarland neu zu ordnen.

 

 

 

9.  Gremienvorbehalt

 

 

 

Diese Vereinbarung steht unter dem Vorbehalt, daß die Zustimmung der Aufsichtsgremien

 

der Unternehmen bzw. im Falle der Saarstahl AG i. K. des Gläubigerausschusses bis

 

31.12.1996 vorliegt.

 

 

 

Saarbrücken, den 17. September 1996

 

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